Muss ich für Osteopathie-Behandlungen eine Zusatzversicherung abschließen?

Ob und in welchem Umfang die Berechnung unserer Osteopathie-Behandlungen ohne eine Zusatzversicherung von Ihrer Versicherung übernommen wird, hängt generell von Ihrer Krankenversicherung ab.

Private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen tragen die Kosten für die Osteopathie, für die Chiropraktik, für die Physiotherapie, aber auch für medizinisch notwendige Massagen, Lymphdrainagen und Trainingstherapien entweder komplett oder anteilig.

Grundsätzlich werden Kosten für die Osteopathie nur in begrenztem Ausmaß von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Inzwischen beteiligen sich allerdings viele gesetzliche Krankenkassen in immer größerem Umfang an den individuellen Behandlungskosten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt in der Regel das Vorliegen einer ärztlichen Überweisung (Privatrezept Osteopathie).

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor Inanspruchnahme unserer Osteopathie-Behandlungen bei Ihrer Krankenkasse über Möglichkeiten der Bezuschussung zu erkundigen, um feststellen zu können, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist. Diese ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie unsere Leistungen regelmäßig und häufig beanspruchen möchten.

Ist eine Osteopathie-Behandlung nur auf Rezept möglich?

Das hängt davon ab, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an der Osteopathie-Behandlung in der Regel nur, wenn diese auf Rezept erfolgt. Privatversicherte hingegen können auch ohne Rezept eine Behandlung in Anspruch nehmen. Für die Kosten der Behandlung müssen Sie in Vorleistung treten, können sich die Kosten aber hinterher von Ihrer Krankenversicherung ganz oder teilweise zurückerstatten lassen. 

Sind Sie privat versichert, können Sie die osteopathische Behandlung über die Heilpraktikerleistungen abrechnen lassen, wenn diese Bestandteil Ihres Tarifs ist. Sowohl unsere Untersuchungen als auch unsere osteopathischen, physiotherapeutischen und trainingstherapeutischen Leistungen werden auf Basis des Heilmittelkatalogs, der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sowie gemäß der SOKAI Preisliste abgerechnet.

Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen setzt bei Osteopathie-Behandlungen auf eine ärztliche Verordnung (Privatrezept). Das Rezept müssen Sie mitsamt der Rechnung einreichen. Auf Nachfrage stellen wir Ihnen einen persönlichen Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse aus.

Grundsätzlich ist natürlich auch eine Behandlung ohne Rezept möglich. Das bedeutet aber auch, dass Sie die Kosten dann vollständig selbst tragen müssen.

Erfolgt bei mir als gesetzlich Versicherter eine Osteopathie-Behandlung auf Kassenrezept?

Nein. Bei Rezepten für Osteopathie-Behandlungen handelt es sich ausschließlich um Privatrezepte. Eine Osteopathie-Behandlung auf Kassenrezept ist daher nicht möglich. Da diese Behandlungen grundsätzlich zu den privaten Leistungen zählen, müssen diese für gewöhnlich zunächst selbst bezahlt werden. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen allerdings inzwischen zumindest einen Teil der anfallenden osteopathischen Behandlungskosten. 

Zunächst sollten Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, ob und inwiefern eine Kostenübernahme überhaupt möglich ist. Trägt die Krankenkasse für Ihre Behandlung einen bestimmten Kostenanteil, können Sie sich ein Privatrezept Osteopathie von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen lassen. Dieses und unsere Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihre Rechnungen für die Osteopathie-Behandlungen dann in der Regel zumindest zu einem bestimmten Anteil.

Was ist eine medizinische Massage?

Eine medizinische Massage basiert auf medizinischen Vorschriften und darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten, Masseuren und medizinischen Bademeistern, Massagetherapeuten und Heilpraktikern vorgenommen werden. Sie beseitigt muskuläre Verspannungen, entlastet überbeanspruchte Sehnen und Bänder, regt den Kreislauf an und verbessert den lymphatischen Fluss. 

In der SOKAI – Praxis für Osteopathie, Physiotherapie & Massage wählen wir Massagegriffe aus einer Vielzahl von speziellen Massageformen und Lockerungstechniken und stellen daraus eigene Massagechoreografien zusammen. Zu unseren Massageleistungen gehören beispielsweise die klassische Schwedische Massage, die Faszienmassage oder die Reflexzonenmassage, welche sich wegen ihrer besonders wohltuenden Wirkung großer Beliebtheit erfreut. 

All unsere medizinischen Massagen erfolgen auf der Basis von Heilmittelverordnungen (Privatrezept Massage) oder werden von unseren Heilpraktikern nach der Diagnostik veranlasst, wenn diese medizinisch notwendig sind. Noch vor der ersten medizinischen Massage werden Ihre Beschwerdeursachen ausführlich ermittelt, wobei auch Ihre Krankheitsgeschichte detailliert erfasst wird. Dann erfolgen die eigentlichen medizinischen Massagen, wobei deren Dauer und Häufigkeit vom individuellen Beschwerdefall abhängen.